Entwurfsvermessung

LAGE- UND HÖHENPLAN | ENTWURFSVERMESSUNG | BESTANDSVERMESSUNG


Die Entwurfsvermessung umfasst alle Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt auch in diesem Bereich eine Sonderstellung als Sachverständiger ein.

Lage- und Höhenplan | Bestandsplan

Für einen Lage- und Höhenplan werden vor Ort alle topografischen Objekte (Straßen, Gebäude, Bäume, Böschungen, Gewässer, etc.) auf Ihrem Grundstück in Lage und Höhe exakt vermessen. Hinzu kommt die Erfassung von Abwasserkanälen und die Eintragung weiterer Medienbestände. Diese Informationen sind für alle weiterführenden Planungen sowie die Entwicklung von Lageplänen zum Bauantrag von elementarer Wichtigkeit.
Zwar können heutzutage zahlreiche Informationen bereits über das Internet bezogen werden, diesen fehlt es aber häufig an der hohen Genauigkeit, Detailiertheit und einer nachvollziehbaren Aktualität. Daher ist es notwendig, für jedes Bauvorhaben einen aktuellen Lage- und Höhenplan zu erstellen.

Lageplan zum Bauantrag | amtlicher Lageplan nach §9 DVOSächsBO

Gemäß Sächsischer Bauordnung ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung baulicher Anlagen (vom Einfamilienhaus bis zur Industrieanlage) ein Lageplan anzufertigen. In Sachsen ist dieser Lageplan zum Bauantrag (amtlicher Lageplan) i.d.R. durch einen Sachverständigen, d.h. einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, zu fertigen (§9 Abs. 3 DVOSächsBO).
Auf Grundlage der vom Architekten gelieferten Planungen (Einordnung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten) erstellen wir einen exakten Lageplan zum Bauantrag. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Mitarbeiter auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts erhalten Sie von uns stets fachkompetente Unterstützung und eine optimale Bauvorlage für Ihren einzureichenden Bauantrag.

Digitales Geländemodell (DGM)

Ein digitales Geländemodell stellt ein Abbild der Geländeoberfläche dar, welches durch eine Vielzahl von vor Ort gemessenen Punkten mit dreidimensionalen Koordinaten beschrieben wird. Mit Hilfe des errechneten Modells ist es möglich, Höhen an jeder gewünschten Position mit Hilfe der sog. Interpolation zu bestimmen.
Des Weiteren können aus dem Digitalen Geländemodell auch Raster mit einem individuellen Punktabstand gerechnet werden. Ferner können in den Lage- und Höhenplänen entsprechend Kundenwunsch Höhenlinien dargestellt und die Geländehöhen mittels Farbschema eingefärbt werden. Digitale Geländemodelle immer bilden die Grundlage jeder Massen- bzw. Volumenberechnung.

Geländeprofile | Geländeschnitt

Zur Erstellung eines Geländeprofils wird der entsprechende Geländeabschnitt durch eine vertikale Ebene geschnitten. In der abschließenden Darstellung sind Bruchkanten mit einer Höhe und einem Stationswert vermaßt und gekennzeichnet.
Mit Hilfe von Geländeschnitten kann ideal die Höheneinordnung geplanter baulicher Anlagen überprüft werden. Des Weiteren können Anpassungen des Geländeniveaus, das Einbringen von Stützelementen und Böschungswinkel geplant werden.

Sie planen die Errichtung einer baulichen Anlage (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Industrieanlage, etc.) und benötigen hierzu einen Lageplan zum Bauantrag, dann vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung oder senden Sie uns Ihr Anliegen gern per E-Mail.

Wenn Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail zusenden, benötigen wir Ihre Flurstücksnummer, Gemarkung und Gemeinde sowie eine kurze Erläuterung Ihres genauen Vorhabens (z.B. Eintragung der geplanten baulichen Anlage im Luftbild oder der Liegenschaftskarte, bereits gefertigte Grundrisse und Ansichten).
Termin- oder Angebotsanfrage

weitere Informationen zur Vermessung für einen Lage- und Höhenplan

  • Welche Objekte werden bei der Vermessung vor Ort erfasst?

    Der Inhalt eines Lage- und Höhenplans bzw. eines Lageplans zum Bauantrag richtet sich nach den Bestimmungen des §9 der DVOSächsBO. Gemessen und dargestellt werden müssen u.a.:

    enthalten:

    • bauliche Anlagen auf dem Bau- und den Nachbargrundstücken
    • Flurstücksgrenzen und -nummern des Bau- und der Nachbargrundstücke
    • Eigentümerangaben des Bau- und der Nachbargrundstücke
    • Höhenlage des Grundstücks
    • Baumbestand auf dem Bau- und den Nachbargrundstücken
    • Breite und Höhenlage der Verkehrsflächen
    • Angaben zu Bebauungsplänen
    • Lage und Höhe des öffentlichen Entwässerungskanals inkl. Dimensionen
    • gepl. bauliche Anlage mit Außenmaßen, Höhen, Dachform, Abstandsflächen
    • Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen, Friedhöfen, Wäldern, etc.
    • Zufahrten, Stellflächen für PkW und Fahrrädern, Müllplätze, Bewegungsflächen Feuerwehr, Anleiterflächen, Bepflanzungen, etc.
    • Hydranten und andere Wasserentnahmestellen
    • ortfeste Behälter
  • Welche Angaben werden Ihrerseits für die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag benötigt?

    Zur Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag benötigen wir die Planungsunterlagen Ihres Architekten oder Planers im PDF- und DXF-Format.

    Hierzu zählen:

    • Einordnung des Neubaus in Lage und Höhe
    • Grundrisse
    • Vertikalschnitte
    • Ansichten
Share by: