ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Gemäß §27a Abs. 1 Satz 1 VwVfG soll die Behörde den Inhalt einer Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlichen, soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist.
Öffentliche Bekanntmachung:
Ankündigung eines Grenztermins in der Gemeinde Stadt Dresden, Gemarkung Neustadt
aus Anlass einer beantragten Katastervermessung an dem Flurstück 849/d
nach §15 Abs. 3 SächsVermKatGDVO
(Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz)
Empfänger: Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren
Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte des nachstehend
genannten Flurstückes
betroffenes Flurstück in der Gemarkung Neustadt:
849/e.
Az. 5174
Die Grenzen des o.g. Flurstücks sollen durch eine Katastervermessung nach §16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636), in der jeweils gültigen Fassung, bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt bzw. soll die Flurstücksgrenze zu diesen Flurstücken aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 04. Dezember 2025 um 10.00 Uhr an Ort und Stelle statt.
Treffpunkt ist vor dem Grundstück Hedwigstraße 1.
Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene formlose Vollmacht vorlegen. Personen ohne gültige Vollmacht oder Handelsregisterauszug (Firma) dürfen nicht als Beteiligte hinzugezogen werden!
Ich weise Sie daraufhin, dass Ihre Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten bestimmt werden können.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Holger Hering (M. Eng.)
Amtssitz: Lohmener Str. 14a, 01796 Pirna
Telefon: 03501/442268
eMail: hering@vermessung-hering.de
Ihnen gerne von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
Holger Hering
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
