ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Gemäß §27a Abs. 1 Satz 1 VwVfG soll die Behörde den Inhalt einer Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlichen, soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist.

Öffentliche Bekanntmachung:

Ankündigung eines Grenztermins in der Gemeinde Stadt Bad Schandau, Gemarkung Krippen aus Anlass einer beantragten Katastervermessung an dem Flurstück 272/70

nach §15 Abs. 3 SächsVermKatGDVO

(Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz)

 

Empfänger:     Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren

                       Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte des nachstehend

                       genannten Flurstückes

 

betroffenes Flurstück in der Gemarkung Krippen:

                       200/a, 202/a, 205/a, 206/a, 216/a, 217a, 217/b, 220/1, 221/a, 224/1, 225/1, 229/1.

 

Az. 5181

 

Die Grenzen des o.g. Flurstücks sollen durch eine Katastervermessung nach §16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636), in der jeweils gültigen Fassung, bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt bzw. soll die Flurstücksgrenze zu diesen Flurstücken aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

 

Der Grenztermin findet am Dienstag, dem 14. April 2026 ab 10:30 Uhr statt.

 

Dafür gelten die folgenden Treffpunkte und Zeiten:

10.30 Uhr Treffpunkt Elbweg 14, betreffend die Flurstücke 200/a, 202/a, 205/a, 206/a der Gemarkung Krippen;

11.00 Uhr Treffpunkt Elbweg 18, betreffend die Flurstücke 216/a, 217/a, 217/b, 220/1, 221/1, 224/1, 225/1, 229/1 der Gemarkung Krippen;

 

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene formlose Vollmacht vorlegen. Personen ohne gültige Vollmacht oder Handelsregisterauszug (Firma) dürfen nicht als Beteiligte hinzugezogen werden!

Ich weise Sie daraufhin, dass Ihre Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten bestimmt werden können.

 

Für eventuelle Rückfragen stehe ich:

 

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Holger Hering (M. Eng.)

Amtssitz: Lohmener Str. 14a, 01796 Pirna

Telefon: 03501/442268

eMail: Hering@vermessung-hering.de

 

Ihnen gerne von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

 

Holger Hering

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich auf meiner Internetseite www.Vermessung-Hering.de veröffentlicht.