PHOTOGRAMMETRISCHES MESSBILD
ENTZERRTES ORTHOPHOTO
PHOTOGRAMMETRIE
Besonders im Bereich des Denkmalschutzes dienen photogrammetrische Messbilder zur korrekten Dokumentation von Kulturdenkmälern. Wir erzeugen Messbilder durch die Aufnahme einer Vielzahl von Einzelbildern mit Spiegelreflexkamera und Drohne und deren anschließender Auswertung.
Was ist ein photogrammetrisches Messbild | Orthophoto?
Ein photogrammetrisches Messbild ist eine verzerrungsfreie und maßstabsgerechte Darstellung. In diesem können Maße korrekt entnommen werden. Es dient besonders im Bereich des Denkmalschutzes zur Dokumentation von Kulturdenkmälern vor deren Abbruch oder Veränderung.
Wozu benötigt das Denkmalamt ein Messbild?
Das photogrammetrische Messbild dient hauptsächlich der Dokumentation eines Kulturdenkmals. Es ermöglicht das genaue Abgreifen von Maßen, auch nachdem das unter Denkmalschutz stehende Objekt verändert oder abgebrochen wurde.
Was ist der Unterschied zu einem herkömmlichen Bild?
Ein herkömmliches Einzelbild ist nicht maßstäblich und unterliegt immer einer perspektivischen Verzerrung. Das heißt die Größenverhältnisse des aufgenommenen Objektes werden nicht korrekt dargestellt. Ein Messbild (Orthophoto) weist keine perspektivischen Verzerrungen auf, ist maßstäblich und ermöglicht daher das Messen im Bild.
Wie wird ein entzerrtes Messbild erzeugt?
Hierfür werden vom Objekt eine Vielzahl von Einzelbildern aufgenommen. Dies geschieht mittels Spiegelreflexkamera in Kombination mit einer Befliegung durch eine Drohne. Im Anschluss werden diese Bilder an der Workstation zueinander orientiert und exakt ausgerichtet. Im nächsten Schritt werden durch Definition exakter Projektionsebenen die entzerrten Messbilder erzeugt.
Kann ich ein entzerrtes Messbild selbst erstellen?
Unserer Einschätzung nach: schwer bis unmöglich. Und wenn doch, dann mit Einschränkungen bzgl. der erreichbaren Genauigkeit.
Aufgrund der perspektivischen Verzerrungen und des notwendigen Maßstabes eines Messbildes, sollte ein solches nur von entsprechen Experten erzeugt werden.
photogrammetrisches Messbild | entzerrtes Orthophoto
Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ist ein Abbruch oder eine Veränderung nur nach vorheriger Genehmigung möglich (z.B. §12 Abs. 1 SächsDSchG) . Diese wird durch die zuständige Denkmalschutzbehörde erteilt. Grundlage einer solchen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist u.a. ein sog. photogrammetrisches Messbild der Fassaden.
Das photogrammetrische Messbild dient im wesentlichen der Dokumentation. Es ermöglicht auch nach Abbruch des Denkmals Maße zu entnehmen. Es ist maßstäblich und damit nicht durch eine herkömmliche Bildaufnahme ersetzbar. Zur Erzeugung werden eine Vielzahl von Einzelbildern der Fassaden mittels Spiegelreflexkamera und Drohne aufgenommen. Tachymetrisch eingemessene Passpunkte dienen der späteren Maßstabsanpassung.
Sie benötigen für ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt eine Dokumentation, da dieses verändert oder abgerissen werden soll, dann beraten wir Sie gern über die Durchführung der entsprechenden Vermessungsarbeiten. Vereinbaren Sie hierzu gern einen Termin für eine persönliche Beratung oder senden Sie uns Ihr Anliegen gern per E-Mail.
Sie benötigen für ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt eine Dokumentation, da dieses verändert oder abgerissen werden soll, dann beraten wir Sie gern über die Durchführung der entsprechenden Vermessungsarbeiten. Vereinbaren Sie hierzu gern einen Termin für eine persönliche Beratung oder senden Sie uns Ihr Anliegen gern per E-Mail.
Wenn Sie uns Ihr Anliegen per Mail senden, benötigen wir die Lage, eine kompakte Fotodokumentation sowie eine kurze Erläuterung Ihres genauen Vorhabens.