Fragen Absteckung

ABSTECKUNG IHRES GEPLANTEN NEUBAUS VOR BAUBEGINN UND WÄHREND DER BAUPHASE


Vor Baubeginn ist das Einmessen (Abstecken) Ihres geplanten Neubaus auf dem Grundstück unerlässlich . Nur so wird garantiert, dass der Neubau an der korrekten Position entsprechend Ihres Bauantrages errichtet, die Geometrie korrekt in die Örtlichkeit übertragen und der Grenzabstand eingehalten wird.

Bei uns sind Sie auf jeden Fall richtig!

Muss ich mein geplantes Haus vor Baubeginn einmessen lassen?

Sie sollten Ihr geplantes Gebäude unbedingt von einem Vermessungsingenieur vor Baubeginn einmessen (abstecken) lassen. Nur so wird gewährleistet, dass das Gebäude auf dem Grundstück an der richtigen Position entsprechend Ihres Bauantrag errichtet wird. Des Weiteren wird somit die Einhaltung der Geometrie (Rechtwinkligkeiten, Parallelitäten) und des korrekten Grenzabstandes garantiert.

Füllen Sie dieses Formular aus und erhalten Sie in Kürze ein kostenfreies und unverbindliches Angebot zur Absteckung Ihres Gebäudes vor Baubeginn.

Wann muss eine Grobabsteckung / Feinabsteckung erfolgen?

Eine Grobabsteckung ist immer notwendig, wenn Sie ein Haus mit Keller bauen möchten oder umfangreiche Geländeveränderungen notwendig sind (z.B. Bodenaustausch zur Gewährleistung der Standfestigkeit). Zunächst werden die Gebäudeecken mit Pfählen im Gelände markiert. Anschließend erfolgt der Tiefbau. Die Feinabsteckung erfolgt dann zum Beispiel in der Baugrube auf Schnurgerüsten.

Was ist ein Schnurgerüst und wozu dient es?

Ein Schnurgerüst ist eine Konstruktion aus Holzpfählen und Brettern, welches für die Feinabsteckung an den geplanten Gebäudeecken aufgestellt wird. Auf diesem werden die Gebäudeachsen eingemessen und mit einem Nagel markiert. Die ausführenden Rohbaufirmen nutzen diese zum Spannen von Schnüren zum Einschneiden der Gebäudeecken und Stellen der Schalung für die Bodenplatte.

Welche Daten benötigt das Vermessungsbüro, um die Absteckung durchzuführen?

Zur korrekten Vorbereitung der Absteckung Ihres Gebäudes benötigen wir die entsprechende Ausführungsplanung digital im PDF- und DXF-/DWG-Format. Diese sollte einen Lageplan, aus dem die Einordnung Ihres Hauses auf dem Grundstück hervorgeht, die Grundrisse sowie einen Vertikalschnitt für die Höheneinordnung beinhalten.

Wie teuer  ist die Absteckung eines geplanten Neubaus?

Die Kosten für die Absteckung von Gebäuden richten sich insbesondere nach dem Umfang der geforderten Vermessungsleistungen, zum Beispiel der Anzahl der abzusteckenden Achsen. Gern unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

Grobabsteckung | Feinabsteckung 

Bei der Grobabsteckung erfolgt die erste Übertragung der Objektmaße in die Örtlichkeit. Die Vermarkungen vor Ort dienen unter anderem dem Erdaushub für Bauwerke oder Trassen. 
Im Zuge der Feinabsteckung werden die bestimmenden Elemente des Projekts (z.B. Achssystem) fest und sicher auf Schnurgerüsten im Randbereich des Baugeschehens vermarkt.
Im Anschluss an die Grob- und Feinabsteckung wird Ihnen und dem bauausführenden Unternehmen ein Absteckriss übergeben, auf welchem die abgesteckten Elemente markiert und vermaßt werden.

Baubegleitende Vermessung | Achsabsteckung

Bei umfangreichen Projekten (z.B. Mehrfamilienhäuser, Werkhallen, Ingenieurbauwerke, etc.) sind baubegleitende Absteckungen zur Sicherung des korrekten Baufortschritts unerlässlich. Hierfür erfolgt zunächst die Anlage eines exakten Lage- und Höhennetzes, auf welchem jede durchgeführte Vermessung beruht. Auf dieser Grundlage können in den jeweiligen Bauabschnitten eine Vielzahl von Vermessungsleistungen durchgeführt werden.
Entsprechend des Baufortschritts erfolgt die Absteckung von Bohrpfählen, die Übertragung von Achsen oder Einzelpunkten in alle Etagen und die Angabe von Meterrissen. Im Anschluss an die Grob- und Feinabsteckung wird Ihnen und dem bauausführenden Unternehmen ein Absteckriss übergeben, auf welchem die abgesteckten Elemente markiert und vermaßt werden.

Der Bauantrag für die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes liegt Ihnen vor, es soll die Bauausführung erfolgen und Sie benötigen hierzu Leistungen der Absteckung oder der baubegleitenden Vermessung, dann vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung oder senden Sie uns Ihr Anliegen gern per E-Mail.

Wenn Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail zusenden, benötigen wir Ihre Flurstücksnummer, Gemarkung und Gemeinde sowie eine kurze Erläuterung Ihres genauen Vorhabens (z.B. Eintragung der geplanten baulichen Anlage im Luftbild oder der Liegenschaftskarte, Grundrisse und Ansichten).
Termin- oder Angebotsanfrage
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